verschluß
Jedes Fahrzeug, daß im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden sollte, mußte dem zuständigen Zollamt vorgeführt werden. Dort wurde die Zollsicherheit kontrolliert, d.h. es wurde überprüft, daß nach Anlegen eines oder mehrere Zollverschlüsse keine Möglichkeit mehr bestand,in den verschlossenen Raum zu gelangen. Gleichzeitig mußten Fotos vorgelegt werden, die das Fahrzeug in einer bestimmten Position aus einer vorgeschriebenen Entfernung zeigten. Nach beendeter und bestandener Überprüfung wurde die Verschlußanerkenntnis ausgestellt. Diese mußte stets im Fahrzeug mitgeführt werden, sie wurde von den Zollorganen aller Länder kontrolliert, in denen ein Fahrzeug unter Zollverschluß fuhr oder einen Zollverschluß bekommen sollte.